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Familie:
Kinder:
Verbleib in der Ju.-Hilfe lt JA
Kosten dafür:
Einsparung:

 
 
 
D.M.
2
K./Heim
Volljährigkeit
1.440.000,-- DM
640.000,-- DM
Göppin.
6
J.
alt
 
H.K.
1
K.
Hauptsch.-Alter
120.000,-- DM
84.000,-- DM
 
H.Sch.
2
K./H.
Volljährigkeit
18.000.000,-- DM
17.770.000,-- DM
Waldenb.
1
K./Pfl.-E.
Volljährigkeit
144.000,-- DM
98.000,-- DM
 
H.K.
1
K/Pfl.-E.
ca. 6 Jahre
72.000,-- DM
12.000,-- DM
Assamst.
1
K/Pfl.-E.
6 Jahre
72.000,-- DM
24.000,-- DM
 
Bu.
1
K./Heim
10 Jahre
600.000,-- DM
480.000,-- DM
Singen
 
Hoffm.
1
K./Pfl.-E.
5 Jahre
60.000,-- DM
36.000,-- DM
Fürth
 
P.Pö.
2
K./Heim
5 Jahre
600.000,-- DM
420.000,-- DM
Köln
 
C.P.
1
K./Pfl.-E.
16 Jahre
192.000,-- DM
142.000,-- DM
Cob.
 
H.R.
1
K./Heim
12 Jahre
720.000,-- DM
360.000,-- DM
Stuttg.
 
S.F.
1
K./Heim
6 Jahre
360.000,-- DM
235.000,-- DM
Essen
 
Ben.
2
K./Heim
16. Okt Jahre
960.000,-- DM
960.000,-- DM
Essl.
600.000,-- DM
600.000,-- DM
 
Frohm.
1
K./Pfl.-E.
2 Jahre
24.000,-- DM
18.000,-- DM
Hattingen
 
Cors.
1
K./Heim
12 Jahre
720.000,-- DM
600.000,-- DM
M.Gl.
Schew.
1
K / Heim
2 Jahre
120.000,-- DM
60.000,-- DM
Duisb.
 
Thiem.
1
K./Pfl.-E.
2 Jahre
24.000,-- DM
18.000,-- DM
Gössw.
 
D.Mo.
1
K./Pfl.-E.
2 Jahre
24.000,-- DM
12.000,-- DM
Dannd.
 
Dan.
4
K./Heim
Volljährigkeit
2.619.000,-- DM
2.340.000,-- DM
Wern.
 
Fr.
1
K / Pfl. E.
5 Jahre
60.000,-- DM
24.000,-- DM
HN
 
H.F.
1
K./Pfl.-E.
8Jahre
96.000,-- DM
72.000,-- DM
HN
 
Ros.
2
K./Heim
Einschulung
540.000,-- DM
490.000,-- DM
Kerp.
 
H.St.
2
K./Pfl.-E.
Einschulung
120.000,-- DM
48.000,-- DM
Thalf.
 
Frän.
3
K./Heim
Einschulung
2.270.000,-- DM
2.520.000,-- DM
Wiesb.
 
Schn.
2
K./Heim
Volljährigkeit
18.000.000,-- DM
17.620.000,-- DM
Karst.
 
Som.
1
K./ Heim
ca 14 Jahre
720.000,-- DM
432.000,-- DM
Frauenz.
 
Bran.
2
K / Heim
Volljährigkeit
1.728.000,-- DM
1.584.000,-- DM
Güg.
 
Domb.
2
K / Heim
ca. 14 Jahre
1.440.000,-- DM
1.296.000,-- DM
Ess.
 
Kopl.
2
K / Heim
ca.14 Jahre
144.000,-- DM
72.000,-- DM
Frank
 
52.589.000,-- DM
49.067.000,-- DM
 

 
__________________________________________________________________
 
Familie Lo. aus Bad Mergentheim im Mai 2001.
 
Drei Mädchen im Alter von 12,16,u.17 Jahren wurden vom JA Main-Tauberkreis
 
mit Polizeieinsatz aus der Familie geholt mit dem Vorwurf, die Familie würde die Kinder verhungern lassen. Die Kinder wurden in psychiatrische Behandlung verbracht. (siehe Aktenlage)
 
Nach 7 Monaten intensiver Arbeit auch in Verbindung mit dem Fam.-Anwalt konnten die Kinder auf Grund eines Gutachtens, welches die Vorwürfe des Jugendamt widerlegte im Mai 01 zur Fam. zurück entlassen werden.
 
Kosten lt. DAK für die Psychiatrie, die überhaupt nicht erforderlich war ca. 1,5 Mille.
 
_________________________________________________________________
 

 
Familie Wendl. aus München.
 
Ein 16 jähriges Mädchen wurde auf scheinbar deren Wunsch in Obhut genommen in ein betreutes Wohnheim gesteckt, wo sie mit Drogen, Sex und der Freizügigkeit bis zum Abwinken konfrontiert wurde. Der Kontakt zum Elternhaus wurde vermauert.
 
Anfang des Jahres 01 konnte der Vater ohne Wissen der Jugendbehörde und des Wohnheims mit dem Kind einen Kontakt herstellen und er fuhr auch mit seiner Tochter des Öfteren in Urlaub. Beim letzten Urlaub im Mai 01 entschloß sich das Kind bei ihren Eltern zu bleiben und stieß dabei auf erhebliche Schwierigkeiten mit der Jugendbehörde.
 
Der Schaden ist noch nicht bezifferbar.
 
_________________________________________________________________
 

 
In folgenden Fällen konnte ein Besuchsrecht für die Kinder erarbeitet werden, bzw. zum anderen Elternteil verbracht:
 

 
Fam. H. aus Karlsr. für eine Tochter im Alter von 6 J. zur Mutter.
 
___________________________
 
Fam. B.K. aus Coburg für 3 Kinder im Alter von 3-6 J. zum Vater
 
___________________________
 
Led.V. aus M.-Gl. zu seimem 6 j. Sohn in der Pfl.F.
 
___________________________
 
Fam. H. aus Bruchsal ein Kind aus einer Sekte geholt.
 
___________________________
 
Allein erz. Vater aus HN Besuchsrecht zur Mu. geregelt.
 
___________________________
 
Alleinerz. Mu. aus Frankfurt, Kind vor der Inobhutnahme geschützt.
 
___________________________
 
Led.V. aus HN, Besuch seines K. bei der Pfl.-F. geregelt.
 
___________________________
 
2 Kinder im Alter von 5 u.6 Jahren von KV aus Bretten, der die Kinder seelisch mißbrauchte und nicht für sie sorgte, wurden der KM in Karlsruhe zurückgeführt.
 
___________________________
 
3 Kinder wurden aus dem Haus des KV und der Großeltern, welche die Kinder seelisch körperlich mißhandelten, der KM zurückgeführt. 8 M. auf d. Flucht.
 
___________________________
 
Einem Vater aus Schwei. wurde ein Besuchsrecht zu seinen 3 Kindern, die bei der KM leben erarbeitet. 2 Jahre Kampf. Kinder hatten PAS.
 
___________________________
 
Familie Westf. aus Schl. Besuchsrecht zu ihrem Kind in einer Pfl.-Fam. erarbeitet. sie hatten 2 Jahre keinen Kontakt obwohl sie da SR und das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hatten.
 
___________________________
 
Einem Vater aus Altenst. Besuchsrecht erarbeitet. Das Kind lebt bei der KM und wird gegen den Vater aufgebracht. Medienhilfe in Anspruch genommen.
 
___________________________
 
Einer KM aus Bagn. aus den Besuchsrechtsschwierigkeiten geholfen. Hilfe durch einschalten des KschB.
 
___________________________
 
Großeltern aus Win. Besuchsrecht zum Enkel, der in einer Pfl.-Fam. lebt, verschafft.
 
___________________________
 
Großeltern aus Bad R. den Enkel mittles Verbleibensanortnung gegen die erziehungunfähigen Eltern erhalten. Das Kind wollte bei den Großeltern bleiben.
 
___________________________
 
Der Familie H.u.P. Lo wurden 3 Kinder durch die Jugenbehörde TTB weggenommen und in die Psychiatrie verbracht.
 
Begründung: Die Eltern wollten die Kinder verhungern lassen. Die Eltern haben ihre Kinder aus den Krankenhäusern entführt und haben sich auf die Flucht begeben.
 
Die Fam. wurde von der Pol. gefunden, die Eltern arretiert und die Kinder in die Psyiatrien: Erlangen, Weinsberg und Stuttgart verbracht.
 
Mit Hilfe des RA Eschle konnten die Eltern und die Kinder im Juli 2001 durch Beschluß vom AG Bad-Mergentheim wieder zusammengeführt werden.
 
_____________________________
 

 
Im August 2001 konnte der Sohn Michael 14 J zu seinem Vater Atila Sk., Brackenheim von den Pfl.-E- zurückgeführt werden.
 
_____________________________
 

 
Am 18.Sep. 2001 konnten 2 Söhne der Familie Scheer, im Alter von 13 u. 14 Jahren von der KM zum KV nach 74572 Blaufelden überwechseln, obwohl sich die Mutter vehment dagegen stellte.
 
_____________________________
 

 
Im September 2001 wurde der Fall Beck aus Frauenzimmern positiv entschieden.
 
Frau Beck war mit ihrem Kind aus Amerika geflüchtet und sollte wieder in die USA zurückgeschickt werden, was mit unserer Einmischung und der Aktivitäten von Pro 7 verhindert werden konnte. Der Sohn sollte dem Vater der in Amerika eine Range mit seinem Vater betreibt als Geldquelle diehnen , da der Sohn durch Ärztefehler behindert war.
 
_____________________________
 

 
Die Tochter 5 Jr. alt der Frau Kerstin M. aus Offenburg, war bei Pflegeeltern untergebracht. Eine Rückführung wurde vom JA nicht beführwortet.
 
Anlässlich eines Besuchswochenendes am 25.6.2001, der Tochter bei der Mutter, wollte die Tochter bei der Mutter bleiben. Die Mutter hat die Tochter nicht mehr zurückgebracht und hat mit der AVRK Verbindung aufgenommen. Mit Hilfe der AVRK hat die Mutter im Okt.2001 das Sorgerecht wieder zurückbekommen.
 
______________________________
 
Diese Liste lõsst sich so bis heute in grosser Anzahl weiterführen, wir überarbeiten derzeit diese Datei und stellen Sie Ihnen ab dem 07.12.2004 hier kompakter und druckfreundlicher aufbereitet zur verfügung.

Wir bitten um Ihr Verstõndnis
 

 



 



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  Aktionsgemeinschaft zur

  Verwirklichung von


                 Kinderrechten


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Publiziert am: 2004-11-17 (2510 mal gelesen)

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