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    A.V.R.K. e.V. - Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung von Kinderrechten e.V.   ·  info@avrk.de

     







S A T Z U N G


 

des Vereins:
 
"Aktionsgemeinschaft zur
    Verwirklichung der Rechte des Kindes e.V."
     

     

     

    1.) Name und Sitz
     
    • 1.1. Der Verein hat den Namen
       
      "AKTIONSGEMEINSCHAFT zur Verwirklichung der Rechte des Kindes".
       
    • 1.2. Der Sitz des Vereins ist Güglingen und im Vereinsregister beim AG Brackenheim eingetragen.
       

     

     
    2.) Zweck und Umsetzung
     
    • 2.1. Der Zweck des Vereins ist die Jugendpflege und Jugendfürsorge.
       
    • 2.2. Der Verein setzt sich uneigennützig dafür ein, daß die in der UN-Konvention über die Rechte der Kinder (UN-KRK) aufgestellten Forderungen vorbehaltlos, vollständig und zügig auch in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden.
       
    • 2.3. Der Verein setzt sich auch für das uneingeschränkte Recht der Kinder auf beide Eltern ein (Grundgesetz Art. 3 und 6, EMRK Art. 8)
       
    • 2.4. Die AKTIONSGEMEINSCHAFT ist parteipolitisch unabhängig.
       

     

     
    3.) Finanzierung der Arbeit des Vereins
     
    • 3.1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben.
       
    • 3.2. Die Mittel des Vereins (Mitgliedsbeiträge und Spendengelder) werden nur zur Umsetzung der Hilfen für die Betroffenen verwendet.
       
    • 3.3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach dem Beschluß der Mitgliederversammlung.
       
    • 3.4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßen Zwecke verwendet werden.
       
    • 3.5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
       
    • 3.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
       

     

     
    4.) Grundlage der Arbeit
     
    • 4.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige Interessen.
       
    • 4.2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
       

     

     
    5.) Mittel zur Erreichung des Zwecks
     
    • 5.1. Mitgliederzusammenkünfte, Seminarbesuche, öffentliche Veranstaltungen und Medienarbeit.
       
    • 5.2. Interessenvertretung von Eltern und Kinder.
       

     

     
    6.) Organe des Vereins
     
    • 6.1. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
       

     

     
    7.) Die Mitgliederversammlung
     
    • 7.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen und beschließ über die Satzung. Sie wählt den Vereinsvorstand und die Revisoren. Sie legt die Grundsätze der Vereinsarbeit fest und beschließt die Entlassung des Vereinsvorstandes. Die Beschlußkraft wird mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erreicht.
       
    • 7.2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens in Abständen von 12 Monaten statt.
       
        Die Einberufung zur Mitgliederversammlung durch den Vorstand hat schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an alle Mitglieder zu erfolgen.
         
    • 7.3. Für die Wahlen und Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
       
        Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen.
         

     

     

    8.) Der Vereinsvorstand
     
    • 8.1. Zum Vorstand des Vereins wurde am 12.07.1997 durch die Mitgliederversammlung gewählt:
       

        Otto Brandner, Klunzingerstraße 2, 74363 Güglingen

       

       
    • 8.2. Der Vorstand wurde für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
       
    • 8.3. Der Vorstand kann für die Kassen- und Kontenführung ein Mitglied beauftragen.
       
    • 8.4. Der Vorstand ist im Sinne der Satzung für die Führung der Außenstellen verantwortlich.
       

      Er vertritt den Verein inner- und außergerichtlich.
       

     

     

    9.) Revisoren
     
    • 9.1. Zur Überwachung der Satzungsbestimmungen, des Vereinszwecks, der Wirtschaftlichkeit sowie der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Revisoren.
       
    • 9.2. Die Revisoren dürfen keine Vorstandsfunktion ausüben und nicht mit der Kassenführung betraut werden.
       
    • 9.3. Sie sind verpflichtet, einmal jährlich die Kasse zu prüfen.
       

     

     
    10.) Mitgliedschaft
     
    • 10.1. Mitglied kann jede Person über 18 Jahre werden, die dem Verein durch Erklärung beigetreten ist und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
       

     

     
    11.) Auflösung des Vereins
     
    • 11.1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
      Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
       
    • 11.2. Bei der Aufhebung oder Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
       
      Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen nur nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

     

     
    12.) Austritt aus dem Verein
     
    • 12.1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich.

     

     

    Die Satzung, Stand 12.07.1997, wurde den Gründungsmitgliedern vorgelegt und durch den Vorstand bestätigt.
     

     

    Vorstand:   Brandner, Otto, Klunzingerstraße 2, 74363 Güglingen.
     



 



                 A.R.V.K  e.V.


  Aktionsgemeinschaft zur

  Verwirklichung von


                 Kinderrechten


     www.arvk.de     info@arvk.de

 




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Publiziert am: 2004-11-11 (3143 mal gelesen)

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