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+ + + Herzlich Willkommen auf den Websites der A.V.R.K. e.V. +++ Bitte unterstützen Sie unsere dringliche Anliegen fuer Kinderrechte. +++ AVRK e.V. PARTNERPROGRAMM: Werden Sie Webmaster und Affiliate Partner der AVRK e.V. und erhalten Sie nicht unbeträchtliche Aufwandsentschädigungen fuer die Werbeeinblendungen der AVRK e.V. +++ Werden Sie PREMIUM Fördermitglied +++ Wir bitten um freundliche Beachtung unserer Referenzen +++ Wir helfen Vätern im Behördenirrsinn +++ Wir vertreten die Rechte der Kinder +++


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Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes




 

Die AVRK e.V. informiert konsequent in Sachen Kinderrechte


1. Vorsitzender: Herr Otto Brandner · Klunzingerstr. 2 · 74363 Güglingen
Tel.: 07135 - 3467 · Fax: 07135 - 931 956 · e-Mail: obrandner@avrk.de






AVRK e.V. - Eine Kurzübersicht

Wer ist der AVRK e.V.?
 
Die AVRK e.V. ist die Aktionsgemeinschaft zur Verwirklichung der Rechte des Kindes. Es ist ein eingetragener Verein zum Zweck der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Der Verein ist überparteilich und ist keinerlei Sekte oder ähnlichen Vereinigung weder direkt NOCH indirekt angeschlossen. Oberste Prämisse ist die Rechtsstaatlichkeit.


Wofür steht die AVRK e.V.?
 
Die AVRK e.V. ist eine "Bürgerinitiative / Aktionsgemeinschaft / eingetragener Verein (e.V.)" , welche sich für die Rechte der Kinder einsetzt.


Wer ist Zielgruppe, wen möchte die AVRK e.V. ansprechen?
 
Unsere Zielgruppe sind vor allem Kinder und Eltern die in die Mühlen der Justiz geraten sind. Aber auch alle BürgerInnen denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt.


Was hat die AVRK e.V. anzubieten?
 
Leistungen der AVRK e.V.
 
Notfallhilfe: Sorgentelefon UND Anlaufstellen für Betroffene.  
  • Wir helfen Kindern bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Wir helfen Eltern im Umgang mit den Jugendbehörden und Gerichten.
  • Wir verbessern die Lobby der Kinder im Staat
  • Wir klären dazu die Bevölkerung auf
  • Wir helfen, einen Dialog zwischen betroffenen Kindern, Eltern und Behörden herzustellen.
  • Wir helfen Kindern die Rückführung in ihre Familien zu ermöglichen.
  • Wir helfen Kindern, die getrennt von einem Elternteil leben, den Kontakt zu ermöglichen.
  • Wir stellen Verfahrenspfleger für die gerichtlichen Auseinadersetzungen.
  • Wir helfen bei Behördengängen und im Schriftverkehr.


Welche Infos erhält der Besucher auf Folgeseiten?
 
Auf unseren Seiten kann sich der Besucher über folgende Themen informieren:
  • Bedürfnisse des Kindes
  • Verhalten des Kindes
  • Umgang mit dem Kinde
  • Rechte des Kindes
  • Verhalten der Gerichte in Kinderangelegenheiten
  • Verhalten des Jugendamtes in Kinderangelegenheiten


Wie oft lohnt sich ein Wiederkommen auf die Site?
 
Ein Wiederkommen auf die Seite lohnt sich immer, da wir den Anspruch an uns haben, dass unsere Informationen immer auf dem neuesten Stand sind. So kann man sich auch über die neuesten Aktionen des Vereins informieren.


Wie oft verändert sich der Inhalt?
 
Immer wenn es die (veränderten) Tatsachen erfordern. Neue Inhalte pflegen wir prompt in unsere Systeme ein.


Welche Perspetiven sind angedacht?
 
In Planung und Ausführung.
    Bundesweit in Grosstädten unsere AVRK e.V. Anlaufstellen

    Unser eigenes Printmedium zum Thema Kinderrechte, Familienpolitik und Staatsmanagement;-)

 
Sie wissen bereits, dass wir jetzt IHRE Stimme erneut benötigen?

Wir bitten um Ihre Erlaubnis, in Ihrem Namen AVRK e.V. Politik zu betreiben zu dürfen!
 
Helfen Sie uns bei unserer Unterschriftenaktion im Internet. Wir haben für die politischen Ziele der AVRK e.V. eine Datenbank angelegt. Alle Angaben sind freiwillig. Ihre Stimme - und Ihre Hilfe - sind wichtig!
 
Selbstverständlich sind alle Services und Dienste für Sie völlig kostenlos!


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Hinweis: Im Impressum finden Sie alle Kontaktdaten, die Ihnen im Kummerfalle weiterhelfen können. Die Macher der A.R.V.K erreichen Sie HIER DIREKT via E-Mail, in dringenden Notfällen unter Telefon:
 
07135 - 3467
 
   Umzüge, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen zu Gunsten der AVRK e.V.
 






A.V.R.K. e.V. ???         WIE - WO - WARUM ?

Liebe Besucher unserer Web-Sites...
 
Sicher ist es Ihnen nicht entgangen, dass es unter Umständen schwierig ist, sich aus der Vielzahl der Informationen genau das herauszusuchen, was Ihrem Anliegen bzw. der Problemlösung gerecht wird.
 
Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein und dürfen wie folgt dazu beitragen:
 
Vorab dürfen wir darauf hinweisen, dass es auf unserem Planeten überall Kinder gibt, die jeder nur erdenklichen Hilfe bedürfen. Leider können wir aber die Welt nicht von heute auf Morgen verändern, um allen Kindern ein menschwürdiges Dasein zu ermöglichen. Deshalb müssen auch wir uns beschränken auf die Möglichkeiten, die wir haben.
 
Auch in der Bundesrepublik gibt es Kinder die der Hilfe bedürfen. Jetzt könnte man davon ausgehen, dass dafür das Jugendamt gem. der Jugendhilfe zuständig ist und genau da haben wir, auch als Betroffene unsere negativen Erfahrungen gemacht und mussten feststellen, dass nahezu jeder Betroffene, wenn es um das Wohl seiner Kinder geht, allein auf der Welt zu sein scheint.
 
In nicht wenigen Fällen werden unsere Kinder durch Behördenanordnungen und gerichtlichen Entscheidungen in Maßnahmen hinein manövriert, die fernab der eigentlichen Familie statt finden und jeglichen Kontakt verlieren.
 
Viele Menschen haben ein falsches Bild vom Kinde. Sie beurteilen es vom Erwachsenen her und sehen die Kindheit als eine Vorform des Erwachsenseins an, als eine Vorbereitung darauf. Noch immer nimmt man nicht ausreichend zur Kenntnis, dass schon ein Kind im vollen Sinne des Wortes ein Mensch ist, dessen Leben als Kind beginnt.
 
Das Recht auf Achtung beginnt spätestens mit der Geburt als eigenständige Person und mit allen Rechten, im Sinne des Gesetzgebers ausgestattet. Die Jugendbehörden sollten über die Einhaltung der Kinderrechte wachen und im Sinne des Kindeswohls bei Zuwiderhandlungen einschreiten.
 

 
    Die Jugendbehörde sollte seinen Schwerpunkt:
     
    • 1.) in der Beratung bei Fragen in der Partnerschaft bei Trennung und Scheidung,
       
    • 2.) in der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sehen.
       
    • 3.) Auch soll es mitwirken bei gerichtlichen Verfahren vor dem Vormundschafts und
           Familiengerichten um dem Wohl der Kinder gerecht zu werden.
       
Leider entstehen auf Grund Vorgenanntem nicht selten Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit den Beteiligten Sozialarbeitern der Behörde, die ausufern, wenn sich das Jugendamt als Eingriffsbehörde darstellt und die Kinder aus den Familien holt, nicht selten auch mit Polizeigewalt.
 
 
Wir beklagen:
 
Jugendämter bestimmen den Aufenthaltsort von Kindern und Jugendlichen ohne Mitwirkung oder gegen den Willen der Eltern bzw. des Elternteils. Eine vorübergehende Not- oder Konfliktsituation führt oft dazu, dass Kinder voreilig fremduntergebracht und auf Dauer von der Familie entfernt werden.
 
Eltern, die sich gegen die Kindeswegnahme zur Wehr setzen, erleben ihre völlige Ohnmacht gegenüber der Behörde. Von nun an beginnt der Spießrutenlauf gegen Behörden und Gerichte. Der Betroffene stellt sehr schnell fest, dass die sozialpädagogischen Entscheidungen keiner Überprüfung zugänglich ist und in den Gutachten erkennt er sich selbst nicht mehr. Es gibt nur eine rechtliche Überprüfung durch die Gerichte und diese verlassen sich vielmehr auf die Aussagen der "sogenannten Fachleute" als auf die, der betroffen Eltern. Das Kind hat diese Entscheidungen auszubaden.
 
 
Deshalb fordern wir:
 
Der Erhalt der Familienbeziehung muss einen höheren Stellenwert einnehmen als bisher. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder und Jugendliche nur bei erwiesener Gefahr, für ihr Wohl aus der Familie genommen werden. Kinder brauchen insbesondere bei Trennung und Scheidung beide Eltern und darauf muss Rücksicht genommen werden.
 
Zitat v. Prof. Uwe Jopt, in Report/SWF Baden-Baden
" Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht.
Zitat-Ende
    [ ...wir behaupten, mit Verlaub, KENNEN NOCH MEHR Jugendamtkatastrophen als Prof. Jopt! ]

 
 
Wir, die AVRK e.V. wollen den Betroffenen zuhören und Unterstützung geben, Erfahrungen und Informationen austauschen, durch die Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem, insbesondere auf die der Kinder aufmerksam machen, um auf diesem Weg eine echte Hilfe für die betroffenen Kinder und deren Familien zu erreichen.
 
Wir stellen den Betroffenen unsere ganze Erfahrung zur Verfügung und begleiten sie auf den Weg der Familienzusammenführung, auch wenn die Eltern getrennt von einander leben. Für Kinder dürfen die Eltern nicht verloren gehen denn sie haben in ihrer Bedürftigkeit in erster Linie Vater und Mutter, die ihnen am Nächsten stehen.
 
Wir lassen keinen Betroffenen und vor allem nicht die Kinder im Regen stehen. Wer mag, kann in unserer Erfolgsliste nachlesen, in welchen Fällen wir den Kindern und den betroffenen Eltern helfen konnten.
 
Die Vielzahl der Informationen in unserem Internet Portal für die Rechte der Kinder wird Sie zunächst überfordern.
 
In diesem Fall rufen Sie uns einfach an oder setzen Sie sich anderweitig mit uns in Verbindung. Wir sind sicher auch Ihnen kann geholfen werden.
 
 
gez.: Vorstand

Ihre Unterstützung ist nun gefragt




Die ARVK bietet Ihnen die beschriebenen Fördermöglichkeiten an. Bitte entziehen Sie sich nicht Ihrer gesellschaftlichen Aufgabe, unseren Kindern eine Perspektive zu bieten, die in einem gemeinsamen Sorgerecht endet. Kinder brauchen beide Eltern!

  • Treten Sie als ordentliches Mitglied der A.V.R.K. e.V. bei
    (Jahresbeitrag: 80,--€)

     
  • Werden Sie stilles Fördermitglied der A.V.R.K. e.V.
    Wir dürfen Ihren guten Namen für unsere Vereinsziele nutzen
    (Bitte füllen Sie unser Unterstützerformular aus)
     
  • Werden Sie aktiver Förderer der A.V.R.K. e. V.
    [ Ihre Hilfe in Form einer Spende an die AVRK e.V. ]

    AVRK Postanschrift:
    AVRK e.V. Aktionsbüro Stuttgart, Bismarckstrasse 32,  70197 Stuttgart

  • Unterstützen sie uns auf politischer Ebene und geben Sie uns Ihre Stimme.
      Erlauben sie uns, Ihre A.V.R.K. e.V. Interessen in Ihrem Namen wahrzunehmen! Mit Ihre(n) Stimme(n) erreichen wir auf politischer Ebene den Durchbruch und können somit die schlechte Gesetzeslage ändern. Derzeit haben wir mehr als 1000 namentliche, ordentliche Unterstützer, denen wir auch hier an diesen Stelle unseren Dank nochmals zollen, denn Ihre Stimme und Ihre Spende machen unsere Arbeit erst möglich.

  • Last, but not least...
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