Sicher ist es Ihnen nicht entgangen, dass es unter Umständen schwierig ist, sich aus der Vielzahl der Informationen genau das herauszusuchen, was Ihrem Anliegen bzw. der Problemlösung gerecht wird.
Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein und dürfen
wie folgt dazu beitragen:
Vorab dürfen wir darauf hinweisen, dass es auf unserem Planeten überall Kinder gibt, die jeder nur erdenklichen Hilfe bedürfen. Leider können wir aber die Welt nicht von heute auf Morgen verändern, um allen Kindern ein menschwürdiges Dasein zu ermöglichen. Deshalb müssen auch wir uns beschränken auf die Möglichkeiten, die wir haben.
Auch in der Bundesrepublik gibt es Kinder die der Hilfe bedürfen. Jetzt könnte man davon ausgehen, dass dafür das Jugendamt gem. der Jugendhilfe zuständig ist und genau da haben wir, auch als Betroffene unsere negativen Erfahrungen gemacht und mussten feststellen, dass nahezu jeder Betroffene, wenn es um das Wohl seiner Kinder geht, allein auf der Welt zu sein scheint.
In nicht wenigen Fällen werden unsere Kinder durch Behördenanordnungen und gerichtlichen Entscheidungen in Maßnahmen hinein manövriert, die fernab der eigentlichen Familie statt finden und jeglichen Kontakt verlieren.
Viele Menschen haben ein falsches Bild vom Kinde. Sie beurteilen es vom Erwachsenen her und sehen die Kindheit als eine Vorform des Erwachsenseins an, als eine Vorbereitung darauf. Noch immer
nimmt man nicht ausreichend zur Kenntnis, dass schon ein Kind im vollen Sinne des Wortes ein Mensch ist, dessen Leben als Kind beginnt.
Das Recht auf Achtung beginnt spätestens mit der Geburt als eigenständige Person und
mit allen Rechten, im Sinne des Gesetzgebers ausgestattet. Die Jugendbehörden sollten
über die Einhaltung der Kinderrechte wachen und im Sinne des Kindeswohls bei Zuwiderhandlungen einschreiten.
Die Jugendbehörde sollte seinen Schwerpunkt:
- 1.) in der Beratung bei Fragen in der Partnerschaft bei Trennung und Scheidung,
- 2.) in der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sehen.
- 3.) Auch soll es mitwirken bei gerichtlichen Verfahren vor dem Vormundschafts und
Familiengerichten um dem Wohl der Kinder gerecht zu werden.
Leider entstehen auf Grund Vorgenanntem nicht selten Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit den Beteiligten Sozialarbeitern der Behörde, die ausufern, wenn sich das Jugendamt als Eingriffsbehörde darstellt und die Kinder aus den Familien holt, nicht selten auch mit Polizeigewalt.
Wir beklagen:
Jugendämter bestimmen den Aufenthaltsort von Kindern und Jugendlichen ohne Mitwirkung oder gegen den Willen der Eltern bzw. des Elternteils. Eine vorübergehende Not- oder Konfliktsituation führt oft dazu, dass Kinder voreilig fremduntergebracht und auf Dauer von der Familie entfernt werden.
Eltern, die sich
gegen die Kindeswegnahme zur Wehr setzen, erleben ihre völlige Ohnmacht gegenüber der Behörde. Von nun an beginnt der Spießrutenlauf gegen Behörden und Gerichte. Der Betroffene stellt sehr schnell fest, dass die sozialpädagogischen Entscheidungen keiner Überprüfung zugänglich ist und in den Gutachten erkennt er sich selbst nicht mehr. Es gibt nur eine rechtliche Überprüfung durch die Gerichte und diese verlassen sich vielmehr auf die Aussagen der "sogenannten Fachleute" als auf die, der betroffen Eltern.
Das Kind hat diese Entscheidungen auszubaden.
Deshalb fordern wir:
Der Erhalt der Familienbeziehung muss einen höheren Stellenwert einnehmen als bisher.
Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder und Jugendliche nur bei erwiesener Gefahr,
für ihr Wohl aus der Familie genommen werden. Kinder brauchen insbesondere bei
Trennung und Scheidung beide Eltern und darauf muss Rücksicht genommen werden.
Zitat v.
Prof. Uwe Jopt, in Report/SWF Baden-Baden
" Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der
Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren,
und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht.
Zitat-Ende
[ ...wir behaupten, mit Verlaub, KENNEN NOCH MEHR Jugendamtkatastrophen als Prof. Jopt! ]
Wir, die
AVRK e.V. wollen den Betroffenen zuhören und Unterstützung geben,
Erfahrungen und Informationen austauschen, durch die Öffentlichkeitsarbeit auf das
Problem, insbesondere auf die der Kinder aufmerksam machen, um auf diesem Weg eine
echte Hilfe für die betroffenen Kinder und deren Familien zu erreichen.
Wir stellen den Betroffenen unsere ganze Erfahrung zur Verfügung und begleiten sie
auf den Weg der Familienzusammenführung, auch wenn die Eltern getrennt von einander
leben. Für Kinder dürfen die Eltern nicht verloren gehen denn sie haben in ihrer
Bedürftigkeit in erster Linie Vater und Mutter, die ihnen am Nächsten stehen.
Wir lassen keinen Betroffenen und vor allem nicht die Kinder im Regen stehen. Wer mag, kann
in
unserer Erfolgsliste nachlesen, in welchen Fällen wir den Kindern und den betroffenen Eltern helfen konnten.
Die Vielzahl der Informationen in unserem Internet Portal für die Rechte der Kinder
wird Sie zunächst überfordern.
In diesem Fall rufen Sie uns einfach an oder setzen Sie sich anderweitig mit uns in
Verbindung. Wir sind sicher auch Ihnen kann geholfen werden.
gez.: Vorstand